Einen Handwerksbetrieb zu gründen, ist eine weitreichende Entscheidung.

Die Firmengründung im erlernten Handwerk ist eine Entscheidung, die sowohl Chancen bietet, aber auch Risiken mit sich bringt. Als Gründer oder Gründerin können Sie sich über gewisse Freiheiten freuen und übernehmen gleichzeitig wichtige Pflichten und tragen Verantwortung Ihren Mitarbeitenden gegenüber. Damit Ihr Handwerksunternehmen auch nach der Gründung langfristig erfolgreich ist, gilt es einige wichtige Grundlagen und Besonderheiten des Handwerks zu kennen.

Einzig eine gute Geschäftsidee bringt noch keinen Gewinn. Neben den theoretischen und praktischen Kenntnissen sind gute kaufmännische Fähigkeiten gefragt. Vor allem müssen Sie sich vor der Existenzgründung darüber informieren, ob Sie in Ihrem Handwerk als Selbstständiger arbeiten dürfen. Denn für bestimmte Berufe kann es genaue vorgeschriebene Ausbildungen und Zulassungen geben. Das gilt vor allem für die Baubranche. Zu diesen Berufen zählen u.a. der des Elektrikers und des Kaminfegers. Die Bestimmungen für die einzelnen Gewerke sind auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene geregelt. Eine Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.

Welches ist die passende Rechtsform für ihr Handwerksunternehmen?

Die Entscheidung für die passende Rechtsform hat Einfluss auf einige Aspekte. Zunächst beeinflusst es die Haftung, die Bonität als auch die Gewinnverteilung und die Besteuerung.

In der Schweiz sind bei der Firmengründung im Handwerk die folgenden drei Rechtsformen am häufigsten vertreten: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei einer AG oder einer GmbH bezieht sich die Haftung nur auf die Einlage (Stammkapital). Als Einzelunternehmer ist man auch mit seinem Privatvermögen haftbar. Genaue Details über die Rechte und Pflichten liefert die Übersicht auf der Webseite des IFJ Institut für Jungunternehmen.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die bei einer Gründung berücksichtigt werden sollten:

  • Kapital:Gründungskosten, Kapitalbedarf und das gesetzliche Mindestkapital
  • Risiko/Haftung: Hier stellt sich die Frage, wie weit man haften möchte: nur mit der Einlage oder auch mit dem Privatvermögen. Zudem wird definiert, welche Pflichten der selbstständige Handwerker übernimmt.
  • Unabhängigkeit:Wer unternehmerisch und selbständig handelt, geniesst mehr Freiheit, man ist jedoch auch selbst verantwortlich und unter Umständen auch allein haftbar.
  • Steuern:Die Wahl der Gesellschaftsform hat Einfluss auf die Besteuerung der Gewinne. In der Regel werden Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.
  • Bonität: Das Vertrauen von Banken und Kapitalgebern in Kapitalgesellschaften ist gerade am Anfang eher gering, da sich hier die Haftung auf die Einlagen beschränkt.

Das Handwerk und das Handelsregister. Was ist Pflicht?

Wer selbstständig einen Handwerksbetrieb gründen möchte, sollte wissen, dass einige gesetzliche Regeln zu beachten sind. So ist unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung ins Handelsregister zwingend. Grundsätzlich gibt es für Handwerksunternehmen keine Pflicht, sich in das Handelsregister einzutragen. Der Status „selbständig“ wird in der Schweiz durch die Ausgleichskasse verliehen. Doch ab einem Umsatz von CHF 100 000 wird der Eintrag ins Handelsregister doch noch obligatorisch. Konkret ist die Eintragung ins Handelsregister für folgende Unternehmen zwingend:

  • Einzelfirmen ab CHF 100 000 Jahresumsatz
  • Kollektivgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine, die ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben
  • Stiftungen (keine Familien- und kirchliche Stiftungen)
  • Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen

Bei einem Eintrag ins Handelsregister sind folgende Angaben zu machen:

  • Name (Firma)
  • Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (allenfalls)

Wer im Handelsregister als Handwerksbetrieb eingetragen ist, unterliegt der Buchhaltungspflicht, die jedoch bei einem Umsatz von max. CHF 500 000 als zusammenfassende Buchhaltung beschränkt werden kann, das bedeutet, dass es ausreicht den Stand von Aktiva und Passiva aufzulisten und die Ausgaben bzw. Einnahmen, sowie die Nennung der privaten Ausgaben und Einlagen zu dokumentieren.

Oft ist die Firmengründung für das Handwerk auch online möglich

Für einige Unternehmensformen ist es möglich den Eintrag ins Handelsregister über das Onlineportal EasyGov vorzunehmen. Wichtig: Die Gründung einer GmbH oder einer AG kann bei dem Online Portal EasyGov nur vorbereitet werden und muss dann an das zuständige Notariat weitergeleitet werden. Erst nach der notariellen Beurkundung ist die Eintragung für diese Formen der Kapitalgesellschaften rechtswirksam. Gleichzeitig sollte auch die Anmeldung des Unternehmens bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung vorgenommen werden.

Für einige Handwerksunternehmen gilt die Kautionspflicht:

Für einige Gewerke wie z.B. das der Elektroinstallateure, der Gipser, der Maler, und weiteren Handwerken, besteht in der Schweiz zudem eine Kautionspflicht, die kantonal geregelt ist. Eine genaue Aufstellung der Gewerke, die hiervon betroffen sind, finden Sie in der entsprechenden Broschüre Kautionsplicht. Sie können dort auch konkret prüfen, ob für Ihr spezifisches Handwerk eine Kautionspflicht vorliegt.

Wichtig: Die Kaution muss hinterlegt werden, bevor der Handwerksbetrieb seine Arbeit aufnimmt. Zuständig hierfür ist die Zentrale Kautions- und Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS). Die fällige Summe ist auf ein Sperrkonto einmalig einzuzahlen (Bar-Kaution) und ist nicht an einen konkreten Auftrag gebunden. Der festgelegte Betrag kann auch durch eine Bank oder eine Versicherung garantiert werden, wenn diese der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterliegt.

Welchen Standort wähle ich für mein neues Gewerbe?

Ein entscheidender Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat der Standort des neues Betriebes. Viele Gründer denken dabei zunächst an die Umgebung des eigenen Wohnortes. Hier ist man am besten vernetzt und man kennt Land und Leute. So funktioniert die Kundenakquise zu Beginn etwas einfacher und die Anfahrt zum Arbeitsweg ist kurz. Doch gilt es darüber hinaus weitere Faktoren zu berücksichtigen: Wieviel Wettbewerber gibt es im Umkreis des neuen Standortes bereits mit gleichem Angebot? Wie groß ist die Nachfrage für mein Handwerk? Finde ich ausreichend Mitarbeitende? Welche verkehrstechnische Infrastruktur ist vorhanden, so, dass eine gute Logistik gesichert ist. Auch die Miet- oder Anschaffungskosten für die Immobilie haben einen starken Anteil an den Fixkosten. Dabei muss man bedenken, dass speziell das Handwerk teils grosse Lagerflächen benötigt. Bei Handwerkern mit angeschlossenem Verkauf bzw. Einzelhandel, ist ein Ladenlokal in belebten Geschäftstrassen sinnvoller als sich in einem reinen Industriegebiet anzusiedeln.

Finanzierung der Unternehmensgründung

Die Finanzierung des neuen Handwerksunternehmens ist sicher eine der grössten Herausforderungen. Ohne ausreichendes Eigenkapital sollte man den Weg in die Selbständigkeit nicht riskieren. Dennoch ist es möglich, sich auf dem freien Kapitalmarkt die nötigen finanziellen Mittel zu beschaffen. Man sollte zudem die Möglichkeiten an Zuschüssen und zinslosen Darlehen ausschöpfen. So fördern u.a. der Bund und auch die Kantone die Finanzierung von Handwerksunternehmen in ganz unterschiedlichem Umfang.

Businessplan

Ein wichtiges Dokument bei der Unternehmensgründung ist der Businessplan. Hier wird alles Wichtige möglichst konkret und detailliert vorgestellt. Wichtige Bestandteile sind u.a.:

  • Strategie
  • Marktanalyse
  • SWOT (Chancen und Risikoanalyse)
  • Marketing und Kommunikationsplan
  • Finanzplan (u.a. für Maschinen und Fuhrpark, sonstigen Anlagegüter, Erstbestückung, Material, Liquiditätsrechnung)

Ein Businessplan dient als Orientierung für sich selbst und hilft auch möglichen Investoren die Chancen und Risiken besser einzuschätzen. Auch bei einer möglichen Förderung durch staatliche Einrichtungen, dient dieses Dokument als wichtige Entscheidungshilfe. Ein Businessplan basiert auf nachweislichen Fakten, die sie belegen können. Hierzu gehören zugesagte Finanzierungen oder bereits erteilte Aufträge, bereits abgeschlossene Verträge (wie die Miete) und ihre Qualifikationen. Einige Informationen, wie z.B. der zu erwartende Umsatz, lassen sich nur schätzen. Diese Angaben sollten dann auch als Schätzung gekennzeichnet werden.

Es ist endscheidend den Umsatz nachhaltig zu sichern

Der Umsatz ist einer der wichtigsten Grössen. Langfristige, nachhaltige Kundenakquise ist zentral, wenn es um die Sicherung der zukünftigen Umsatzzahlen geht. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass jede neue Geschäftsanbahnung immer eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Ihre Kunden brauchen Bedenkzeit, um sich zu entscheiden. Nach der Zusage erfordert die Ausführung eine bestimmte Zeit und erst nach allfälligen Korrekturen an der Arbeit kann die Rechnung gestellt werden. Bis zur Zahlung der Rechnung vergeht weitere Zeit, weshalb die Liquiditätsplanung bei Handwerksbetrieben eine zentrale Rolle spielt. Für ein regelmässige Auftragsgewinnung ist eine ständige Präsenz in unterschiedlichen Medien mindestens genau so entscheidend, wie die aktive Kundenakquise. Vor allem sollte man in den wichtigsten Branchenverzeichnissen umfangreich und aussagekräftig gelistet sein.

Die Submission als Baustein zur Umsatzgenerierung

Submissionen von professionellen Bauherren sind eine gute Möglichkeit sich immer wieder rechtzeitig neue Aufträge zu sichern. Doch wo finden sich die passenden Ausschreibungen und wie verfasse ich das Angebot, dass den potenziellen Kunden auch tatsächlich überzeugt? Dafür gibt es einige gute Ausschreibungsplattformen, die es Bewerbern im Handwerk einfach machen, sich immer wieder neue lukrative Aufträge zu sichern. Eine umfangreichere Hilfe bietet Olmero.ch an:

  • Einladungen zu Bauausschreibungen erhalten
  • Online offerieren
  • Präsentation im Branchenbuch für Handwerker nach Gewerken
  • Information in Echtzeit über eingehende neu Aufträge

Während sich Olmero eher auf Aufträge von professionellen Partnern fokussiert, gibt es auch verschiedene Plattformen für Aufträge von Privatpersonen.

Gutes Marketing entscheidet

In der Baubranche herrscht ein starker Wettbewerb, es ist daher wichtig sich von Anfang an richtig zu positionieren und den Kundennutzten wirkungsvoll zu kommunizieren. Formulieren Sie klar: Wofür steht Ihr Betrieb? Wen wollen Sie mit Ihrem Angebot erreichen? Was sind Ihre Leistungen und Stärken und was unterscheidet Sie von Ihren Mitbewerbern? Auf diesen Antworten bauen Ihre Massnahmen auf. Es gibt neben der klassischen Werbung mit Anzeigen in Lokalzeitungen oder Fachzeitschriften viele weitere Möglichkeiten, wie Suchmaschinenwerbung, Social Media uvm. Zudem sollten Sie sich in den relevanten Online-Portalen für das Handwerk anmelden und listen. Hier können Sie Ihr Unternehmen mit einem umfassenden Profil darstellen und aktiv an Ausschreibungen teilnehmen. Eine komplette Liste mit möglichen Marketingmassnahmen für Handwerksunternehmen finden Sie hier.

Personalsuche im Handwerk:

Es ist kein Geheimnis, dass die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern im Handwerk keine leichte Aufgabe darstellt. Gleichzeitig sind gut ausgebildete Mitarbeitende ein wichtiger Pfeiler für die Qualitätssicherung und die Zufriedenheit Ihrer Kunden und somit für den Erfolg des neuen Handwerksunternehmens. Um dennoch die richtigen zu finden, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten: auch hier helfen Onlineportale, wie https://www.arbeit.swiss/, der offiziellen Seite der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung. Ein ebenfalls sehr brauchbares Angebot bietet Jobs.ch.

Checkliste für Gründung eines Handwerksbetriebs

Bevor Sie Ihre Handwerksfirma gründen, sind eine Fülle an Überlegungen anzustellen und weitreichende Entscheidungen zu treffen. Um sicher zu gehen, dass tatsächlich alles berücksichtigt wurde und nichts vergessen wurde, können Sie unsere Checkliste für Handwerksunternehmen nutzen.