Search
Close this search box.

Allgemeine Geschäftsbe­dingungen (AGB)

1. Gegenstand und Gültigkeitsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausschreibungsplattform www.olmero.ch («AGB Olmero-Ausschreibungsplattform» oder kurz «AGB») enthalten die Regeln für die Nutzung der Internetplattform www.olmero.ch, die durch die Hubexo Switzerland AG, Europa-Strasse 30, 8152 Glattbrugg (Firmennummer CHE-100.944.344), nachfolgend «Hubexo Switzerland», betrieben wird.

1.2 Die Internetplattform bietet den Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen, Baumaterialien, Bauinventar etc. ein Informationsportal, das die effiziente Abwicklung von

  • Ausschreibungen;
  • Präsentation von Angeboten aus dem Umfeld der Bau- und Immobilienwirtschaft;
  • sowie weiteren Dienstleistungen ermöglicht

1.3 Diese AGB Olmero-Ausschreibungsplattform gelten für sämtliche Kunden der Internetplattform. Für bestehende Kunden ersetzen sie die bisherigen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Internet-Plattform www.olmero.ch, Version 1.0» mit Wirkung per 1.1.2020. Für Neukunden gelten sie ab Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags.

2. Leistungen von Hubexo Switzerland

2.1 Hubexo Switzerland kann über ihre Plattform insbesondere folgende Dienstleistungen anbieten:

a) Abwicklung von Ausschreibungen zu Bauaufträgen;

b) Bereitstellung von SW-Applikationen für das Erstellen von Offerten;

c) Informationsangebote und Linkangebote bezüglich bauwirtschaftlicher Inhalte;

d) Zugangsvermittlung für Schulungskurse zu spezifischen Programmmodulen;

e) weitere Dienstleistungen.

3. Kunden

3.1 Gruppen von Kunden

3.1.1 Hubexo Switzerland stellt die Plattform grundsätzlich allen interessierten Kreisen der Bauwirtschaft («Kunden») zur Verfügung, wobei im Wesentlichen drei Kundengruppen unterschieden werden, nämlich Ausschreiber (Besteller, Käufer, Auftraggeber; z.B. Bauherren, Architekten, Planer, Generalunternehmer, Ingenieure, Liegenschaftsverwaltungen), Bieter (ausführende Unternehmen, Handwerksbetriebe) sowie Lieferanten (Anbieter von Baumaterialien). Fallweise kann Hubexo Switzerland die Plattform auch weiteren Kunden oder Kundengruppen zur Verfügung stellen.

3.2 Zulassung/Freischaltung

3.2.1 Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht, d.h. Hubexo Switzerland ist berechtigt, einen Interessenten ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.

3.2.2 Voraussetzung für den Zugang zu den Dienstleistungen der Internetplattform ist der Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und Hubexo Switzerland sowie das Akzeptieren der jeweils gültigen AGB durch den Kunden. Bieter, die von einem Ausschreiber einmalig für ein bestimmtes Projekt eingeladen werden, haben lediglich die jeweils gültigen AGB zu akzeptieren. Die vorliegenden AGB gelten auch für Kunden während einer allfälligen Testphase. Die Unterzeichnung des Vertrags kann seitens Hubexo Switzerland durch entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter erfolgen, die nicht im Handelsregister eingetragen sein müssen.

3.2.3 Weitere Voraussetzung für den Zugang ist die Registrierung als Kunde auf der Plattform, wobei diese Registrierung grundsätzlich durch den Kunden selbst erfolgt. Gegebenenfalls kann Hubexo Switzerland die Registrierung aber gestützt auf die Angaben des Kunden für diesen vornehmen. In jedem Fall hat der Kunde hinsichtlich der für die Registrierung erforderlichen Informationen vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen.

3.2.4 Sobald die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, wird Hubexo Switzerland den Zugang des Kunden zur Plattform freischalten. Nach der Registrierung erhält der Kunde von Hubexo Switzerland die Zugangsdaten für den individuellen Zugang zur Plattform. Diese Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Hubexo Switzerland haftet nicht für den Missbrauch dieser Zugangsdaten durch Dritte.

3.2.5 Sofern der Kunde einen spezifischen Eintrag im Olmero-Branchenbuch gebucht hat (Premiumpaket, Olmero-Paket oder ähnlich), ist er verpflichtet, die entsprechenden Angaben (Logo, Referenzen, Texte, Bilder etc.) rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Durch den Kunden zu vertretende Verzögerungen haben keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Leistungen der Hubexo Switzerland gemäss Ziff. 2 gelten während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit grundsätzlich die im Vertrag vereinbarten Preise. Hubexo Switzerland ist jedoch berechtigt, ab dem zweiten Vertragsjahr die vertraglich vereinbarten Preise gemäss den jeweils aktuellen Konditionen anzupassen. Die Vergütungen des Kunden für die Nutzung der Olmero-Plattform sind jeweils im Voraus zu bezahlen.

4.2 Fehlt eine Preisvereinbarung im Vertrag, gelten die in den jeweils aktuellen Konditionen aufgeführten Preise. Dasselbe gilt, wenn ein Vertrag ohne weitere Absprache über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgesetzt wird. Hubexo Switzerland ist jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot sowie die Konditionen bzw. Preise zu ändern. Die aktuellen Konditionen sind auf der Plattform publiziert.

4.3 Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen seit Rechnungsstellung zahlbar, sofern im Vertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wird. Ohne begründete Beanstandung durch den Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen und anerkannt.

4.4 Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist ist der Kunde automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. zu bezahlen. Hubexo Switzerland ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein externes Inkassounternehmen beizuziehen und diesem alle für das Inkasso erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die üblicherweise anfallenden Gebühren eines von Hubexo Switzerland beigezogenen Inkassounternehmens sowie alle übrigen Inkassokosten zu übernehmen.

5. Nutzung der Plattform

5.1 Rechtliche Beziehungen zwischen Hubexo Switzerland und den Kunden

5.1.1 Hubexo Switzerland ist Betreiberin der Internetplattform und Anbieterin der in Ziffer 2 genannten Leistungen. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden sind allein die zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden getroffenen Abreden massgebend, wobei im Fall von Widersprüchen folgende Rangreihenfolge gilt:

  1. 1. Vertrag zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden, soweit vorhanden.
  2. Die vorliegenden AGB Olmero-Ausschreibungsplattform.
  3. Aktuelle Konditionen bzw. Preise von Hubexo Switzerland.

5.1.2 Hubexo Switzerland stellt diese Internetplattform als Austauschmedium für die unter den Kunden individuell und ohne Mitwirkung von Hubexo Switzerland zu vereinbarenden vertraglichen Abreden zur Verfügung. Hubexo Switzerland tritt weder als Stellvertreterin noch in einer anderen Vertretungs- oder Beratungsfunktion für die Kunden auf.

5.2 Rechtliche Beziehungen zwischen den Kunden

5.2.1 Der Abschluss und die Durchführung eines Vertrags über das Erbringen von Leistungen oder Liefern von Produkten (Werkvertrag, Werkliefervertrag, Kaufvertrag, Auftrag etc.), die über die Internetplattform der Hubexo Switzerland ausgeschrieben bzw. angeboten werden (dazu nachfolgend Ziff. 5.3), liegt allein in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kunden untereinander. Sie schliessen dafür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung entsprechende Verträge miteinander ab, an denen Hubexo Switzerland in keiner Weise beteiligt ist. Hubexo Switzerland erbringt keine Dienstleistungen welcher Art auch immer für den Abschluss oder die Abwicklung der über ihre Plattformen geschlossenen Verträge und/oder die Durchsetzung der aus diesen Verträgen resultierenden Ansprüche. Die Regelung sämtlicher Ansprüche, die aus einem über die Internetplattform der Hubexo Switzerland zustande gekommenen Vertrag unter den Kunden entstehen, ist allein Sache der Kunden untereinander.

5.3 Ausschreibungen

5.3.1 Mit dem Einstellen von Informationen auf der Plattform (Ziffer 2.1/a) gibt der Ausschreiber in eigener Verantwortung und in eigenem Namen sein verbindliches Interesse kund, von Dritten (Bieter, Lieferanten) Offerten für seine Ausschreibung innerhalb der von ihm festgelegten Ausschreibungszeit zu erhalten. Ausschreiber wie Bieter bzw. Lieferanten treten dabei über die Internetplattform in ein direktes Austauschverhältnis. Hubexo Switzerland ist lediglich verpflichtet, für die Bereitstellung und allfällige Weiterleitung von Informationen über die Internetplattform zu sorgen. Hubexo Switzerland stellt den Kunden dafür die Software-Lösung ihrer Internetplattform zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diese Anwendung bestimmungsgemäss für den Austausch von Willenserklärungen zu nutzen.

5.3.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die massgeblichen Informationen und Daten in sicherer Form über das Internet transportiert werden. Hubexo Switzerland bietet dem Kunden dafür eine Verschlüsselung der Transaktionen und der Kommunikation (vgl. Ziffer 6.3) an. Anderweitige oder weitergehende Verpflichtungen bestehen seitens Hubexo Switzerland nicht.

6. Vertraulichkeit, Datenschutz, Sicherheit

6.1 Vertraulichkeit

6.1.1 Der Kunde wie auch Hubexo Switzerland verpflichten sich gegenseitig wie auch ihre Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Subunternehmer oder beigezogenen Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Vertragspartners beziehen und ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform zugänglich werden. Diese Pflicht gilt schon vor Vertragsabschluss und auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange daran ein vernünftiges Interesse besteht. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflichten.

6.2 Datenschutz

6.2.1 Die Datenverarbeitung für die Plattform olmero.ch findet in der Schweiz statt und unterliegt den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung auf der Plattform olmero.ch.

6.2.2 Alle auf der Internetplattform anfallenden Daten werden von Hubexo Switzerland für das Erbringen der vereinbarten Leistungen verwendet. Zudem darf Hubexo Switzerland die auf der Internetplattform anfallenden Daten mittels geeigneter Mittel aufzeichnen und auswerten (z.B. Google Analytics).

6.2.3 Die erhobenen Daten dürfen von Hubexo Switzerland im Rahmen der Funktionen der Internetplattform an Dritte weitergegeben und auch für nutzerspezifische Werbung (vgl. Ziffer 7) eingesetzt werden. Ausschreibungsdaten, die teilnehmenden Bieter sowie diejenigen Bieter, die bei einer Arbeitsgattung den Zuschlag erhalten haben, dürfen auch den interessierten Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Eine andere oder weitergehende Verwendung findet nicht statt. Hubexo Switzerland gibt – abgesehen von den in den vorliegenden AGB vorgesehenen Ausnahmen – auch keine Daten an irgendwelche Dritte weiter, ausser dies sei gesetzlich vorgeschrieben oder durch amtlichen oder richterlichen Entscheid so angeordnet.

6.2.4 Hubexo Switzerland ist berechtigt, Bilder und Visualisierungen von Bauprojekten und Gebäuden sowie Angaben zu an einem Bauprojekt beteiligten Bauherren und Unternehmen zu Referenzzwecken (Website, Mailing) zu verwenden.

6.2.5 Der Kunde hat das jederzeitige Recht, seine auf der Internetplattform gespeicherten Daten einzusehen. Er kann seine Kundendaten jederzeit überprüfen, berichtigen oder löschen lassen.

6.3 Datensicherheit

6.3.1 Hubexo Switzerland garantiert die Verschlüsselung der über das Internet transportierten Kundendaten in einer üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Form. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt auf den Systemen von Hubexo Switzerland und wird täglich durchgeführt.

7 Nutzerspezifische Werbung

7.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auf der Internetplattform von Hubexo Switzerland die Möglichkeit einer nutzerspezifischen, nach fachlichen, regionalen oder sonstigen Gesichtspunkten ausgewählten Werbung möglich und vorgesehen ist. Diese Werbung erlaubt es, den Kunden mit entsprechenden Angeboten auf der Plattform direkt und individuell zu bewerben.

8 Gewährleistung und Haftung von Hubexo Switzerland

8.1 Gewährleistung von Hubexo Switzerland

8.1.1 Rechtsgewährleistung: Hubexo Switzerland verpflichtet sich, bei der Erbringung ihrer Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter zu verletzen (Patente, Marken, Designs etc.).

8.1.2 Verfügbarkeit der Plattform: Hubexo Switzerland ist bestrebt, dem Kunden die Internetplattform möglichst rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen, jedoch kann dafür aus technischen Gründen (Wartungs- und Servicearbeiten durch Hubexo Switzerland selbst oder ihrer Access- oder Hosting-Provider) sowie aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung seitens Dritter (Kommunikationsanbieter, Carrier etc.), auf die Hubexo Switzerland keinen Einfluss hat, keine Gewährleistung übernommen werden. Der Kunde akzeptiert, dass Hubexo Switzerland keine Gewährleistung für Betriebsausfälle und Betriebsstörungen übernimmt.

8.2 Haftung von Hubexo Switzerland

8.2.1 Für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vertrags- und ordnungsgemässen Nutzung der Internetplattform aufgrund von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Hubexo Switzerland und/oder deren Hilfspersonen entstanden sind, haftet Hubexo Switzerland gegenüber dem Kunden bis zum tieferen der beiden folgenden Maximalbeträge: Entweder 20% der gesamten jährlichen Zahlungen des Kunden an Hubexo Switzerland für die Nutzung der Internetplattform oder maximal bis zu CHF 20’000. Diese Begrenzung gilt nicht für schuldhaft herbeigeführte Personenschäden.

8.2.2 Ausgeschlossen ist im Rahmen des gesetzlich Möglichen die Haftung von Hubexo Switzerland sowie ihrer Hilfspersonen für Schäden aus der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten, für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, nicht rechtzeitige und vollständige Weiterleitung von Kundeninformationen an vorgesehene Informationsempfänger, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten und Betriebsunterbrüchen.

8.3 Ausdrückliche Ausnahmen von Gewährleistung und Haftung

8.3.1 Die Informationsinhalte sowie alle Beschreibungen von Leistungen und Produkten werden von den Ausschreibern, Bietern oder Lieferanten (Kunden) verfasst bzw. zur Verfügung gestellt, wofür sie auch allein die volle Verantwortung tragen.

Dasselbe gilt für von Kunden gesetzte Links zu irgendwelchen Informationsangeboten. Solche Informationsinhalte, Produktebeschreibungen und Links stehen in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung des betreffenden Kunden. Hubexo Switzerland ist dafür unter keinem Rechtstitel verantwortlich oder haftbar.

8.3.2 Hubexo Switzerland hat keinen Einfluss auf die von Kunden auf der Internetplattform zugesicherten Leistungen, Produkteeigenschaften, Informationsinhalte, Qualitätsanforderungen etc. Hubexo Switzerland verpflichtet alle Kunden zu wahrheitsgemässen Informationsinhalten und rechtlich korrektem Verhalten (nachfolgend Ziff. 9). Hubexo Switzerland ist jedoch nicht verpflichtet, das Einhalten dieser Bestimmungen aktiv zu überprüfen.

8.3.3 Hubexo Switzerland haftet in keiner Weise für die Erfüllung von Verträgen, die Kunden über die Internetplattform abschliessen (Ziff. 5.2). Insbesondere haftet Hubexo Switzerland weder für die Fähigkeiten, die Zuverlässigkeit oder die Qualität der Leistungen der Kunden noch für deren Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit.

8.3.4 Weder Hubexo Switzerland noch ihre Hilfspersonen haften in irgendeiner Form für die Verletzung von Rechten Dritter durch Kunden von Hubexo Switzerland.

9 Gewährleistungen und Haftung des Kunden

9.1 Einhaltung von Gesetz und Vertrag

9.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Olmero-Plattform in Einklang mit den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

9.1.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Internetplattform nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen, ausserhalb der Funktionalitäten und des Nutzungszwecks der Plattform keine Daten an Dritte weiterzugeben sowie jegliche missbräuchliche Nutzung zu unterlassen.

9.1.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf Preisabsprachen sowie auf jegliche Verhaltensweisen, die Preisabsprachen ermöglichen oder fördern können, zu verzichten.

9.2 Keine Verletzung von Rechten Dritter

9.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten, Bilder oder sonstige Informationen welcher Art und Form auch immer, die nicht dem Kunden gehören oder für die er kein ausreichendes Nutzungsrecht hat («fremde Daten»), auf der Plattform zu speichern, durch Links auf fremde Daten zu verweisen oder sonst in irgendeiner Form im Zusammenhang mit der Nutzung einer Plattform von Hubexo Switzerland von fremden Daten Gebrauch zu machen.

9.2.2 Der Kunde gewährleistet, dass er in keiner Form gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Designs etc.), Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Insbesondere gewährleistet der Kunde dies für diejenigen Daten, Bilder und sonstigen Informationen, die er zur Beschreibung seines Unternehmens, seiner Ausschreibungen oder seiner Angebote auf der Plattform speichert, und er gewährleistet, dass diese Daten, Bilder und sonstigen Informationen für die Zwecke der Internetplattform und im Rahmen der vorliegenden AGB rechtmässig verwendet werden dürfen.

9.2.3 Die vorangehenden Gewährleistungen gelten auch für diejenigen Daten, die der Kunde Hubexo Switzerland zu seinem Unternehmen, seinen Ausschreibungen oder seinen Angeboten zur Verfügung stellt oder die Hubexo Switzerland von der Website des Kunden zur Verwendung auf der Internetplattform von Hubexo Switzerland bezieht. Hubexo Switzerland ist nicht verpflichtet, die Rechtmässigkeit dieser Daten zu prüfen, sondern darf davon ausgehen, dass der Kunde über alle notwendigen Rechte an diesen Daten verfügt.

9.3 Keine Verletzung öffentlichrechtlicher Vorschriften

9.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, namentlich bezüglich Steuern, Sozialabgaben etc. Der Kunde verpflichtet sich zudem dafür zu sorgen, dass auch seine Subunternehmer, Sub-Subunternehmer etc. sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.

9.3.2 Insbesondere verpflichtet sich jeder Bieter und Lieferant für sich sowie für seine allfälligen Subunternehmer, Sub-Subunternehmer etc., dass sämtliche Vorschriften bezüglich Arbeitsbewilligungen, Mindestlöhne, Sozialabgaben (AHV, ALV, IV, BVG etc.), Verbot von Schwarzarbeit eingehalten werden.

9.4 Haftung

9.4.1 Der Kunde haftet gegenüber Hubexo Switzerland für sämtliche direkten und indirekten Schäden, die dieser aus einer Verletzung der Pflichten des Kunden gemäss Ziffer 9.1 bis 9.3 entstehen.

10 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

10.1 Massgebend für die Vertragslaufzeit, deren Verlängerung und die Kündigung ist die Regelung im Vertrag zwischen dem Kunden und Hubexo Switzerland. Soweit dieser Vertrag keine abweichende Regelung enthält, gelten die nachfolgenden Ziffern 10.2 und 10.3. Die nachfolgende Ziff. 11 bleibt in jedem Fall vorbehalten.

10.2 Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im Vertrag zwischen dem Kunden und Hubexo Switzerland beginnt das Vertragsverhältnis mit der Freischaltung des Kundenaccounts durch Hubexo Switzerland. Vorbehältlich abweichender Regelung im Vertrag beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate.

10.3 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erneuert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit gleicher Dauer (Verlängerungsperiode), sofern nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
a) von mindestens 30 Tagen für Ausschreiber und Bieter
bzw.
b) von 3 Monaten für Lieferanten
auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Dasselbe gilt bei Ablauf einer Verlängerungsperiode. Die Kündigung hat mittels schriftlicher Mitteilung an den anderen Vertragspartner zu erfolgen.

10.4 Nach Beendigung des Vertrags ist Hubexo Switzerland berechtigt, sämtliche auf der Internetplattform gespeicherten Daten des Kunden ohne weitere Mitteilung zu löschen.

11 Sanktionen bei Vertragsverletzungen des Kunden

11.1 Deaktivierung des Zugangs zur Plattform, Fälligkeit aller Gebühren

11.1.1 Sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, ist Hubexo Switzerland jederzeit und ohne vorgängige Mahnung oder Mitteilung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen inklusive Verzugszinsen eingegangen sind.

11.1.2 Sofern der Kunde eine fällige Forderung auch nach Zahlungsaufforderung und Ansetzung einer Nachfrist nicht innert dieser Nachfrist bezahlt, ist Hubexo Switzerland zudem berechtigt, sämtliche Nutzungsgebühren für die gesamte ordentliche Vertragslaufzeit (Ziff. 10.1 bzw. 10.2) sofort fällig zu stellen und zusätzlich auch deren Zahlung zu verlangen.

11.1.3 Hubexo Switzerland ist zudem berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren, wenn Verdacht besteht, dass der Kunde gegen eine der Ziffern 9.1 bis 9.3 oder eine sonstige Vertragsbestimmung verstösst. Der Zugang kann so lange deaktiviert werden, bis der Kunde nachgewiesen hat, dass kein Verstoss vorliegt.

11.1.4 Sofern der Grund für die Deaktivierung dahingefallen ist und diese trotz entsprechender Aufforderung durch den Kunden nicht innert zehn Arbeitstagen aufgehoben wird, verschiebt sich die vereinbarte Nutzungsdauer um den Zeitraum zwischen der Aufforderung des Kunden und der Reaktivierung. Im Übrigen entsteht aus einer Deaktivierung kein wie auch immer gearteter Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Preisreduktion, Preisrückerstattung oder Verlängerung der vereinbarten Nutzungsdauer.

11.2 Ausserordentliche Kündigung

11.2.1 Ergänzend zu Ziff. 11.1 ist Hubexo Switzerland berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren und sämtliche Leistungen definitiv oder vorübergehend einzustellen:

a) Wenn der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand ist und trotz Zahlungsaufforderung mit Ansetzung einer Nachfrist nicht innert dieser Nachfrist zahlt. Dieses Kündigungsrecht verwirkt nicht, auch wenn Hubexo Switzerland davon nach Ablauf der Nachfrist nicht sofort Gebrauch macht.
b) Wenn der Kunde gegen Ziff. 9.1.2, 9.1.3, 9.2 oder 9.3 verstösst.
c) Wenn der Kunde bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder später falsche Angaben macht (Ziff. 3.2.3).
d) Wenn der Kunde irgendeine andere Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB verletzt und trotz entsprechender Aufforderung durch Hubexo Switzerland die Verletzung nicht unverzüglich einstellt sowie wenn der Kunde mehrfach irgendeine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB verletzt.
e) Wenn der Kunde sich in ehrenrühriger Weise über andere Kunden, Hubexo Switzerland oder unbeteiligte Dritte äussert.
f) Wenn der Kunde eine Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Internetplattform verursacht.
g) Wenn der Kunde Geschäfte oder Handlungen auf der Internetplattform vornimmt, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen oder die in irgendeiner Weise mit kriminellen Handlungen im Zusammenhang stehen;
h) Wenn ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden irgendeine Handlung gemäss den voranstehenden Buchstaben b) oder d) bis g) vornimmt.
i) Wenn der Kunde die Bilanz hinterlegt oder wenn gegen den Kunden der Konkurs oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

11.2.2 Bei einer ausserordentlichen Kündigung ist Hubexo Switzerland von jeglichen vertraglichen Leistungen entbunden. Sämtliche vom Kunden nicht bezahlten Rechnungen bleiben weiterhin geschuldet. Ausserdem werden sämtliche Nutzungsgebühren bis zu dem Zeitpunkt, auf den eine ordnungsgemässe Beendigung frühestens zulässig wäre (Ziff. 10.1 bzw. 10.2), sofort zur Zahlung fällig. Unter keinen Umständen besteht ein Anspruch auf ganzen oder anteilmässigen Erlass oder auf Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungen. Hubexo Switzerland behält sich bei Verletzung des Vertrags oder dieser AGB sowie bei schädigenden oder unerlaubten Handlungen des Kunden zudem die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Im Übrigen gilt Ziff. 10.4.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Verrechnung

12.1.1 Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Kunden mit Forderungen von Hubexo Switzerland ist ausgeschlossen, sofern die Ansprüche des Kunden nicht rechtskräftig gerichtlich festgesetzt sind.

12.2 Teilnichtigkeit

12.2.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB Olmero-Ausschreibungsplattform oder des Vertrags zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden als nichtig oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, so dass der angestrebte Vertragszweck so weit wie möglich erreicht wird.

12.3 Künftige Änderungen der AGB Olmero-Ausschreibungsplattform

12.3.1 Hubexo Switzerland ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Die geänderten AGB gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der geänderten AGB deren Annahme schriftlich ablehnt. Wenn der Kunde nach einer entsprechenden Mitteilung die Internetplattform ohne schriftlichen Widerspruch weiterhin nutzt, gelten die geänderten AGB auf jeden Fall als genehmigt.

12.4 Anwendbares Recht

12.4.1 Die Rechtsbeziehung zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.

12.5 Gerichtsstand

12.5.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Hubexo Switzerland und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Hubexo Switzerland ausschliesslich zuständig.